Wer ein ungesichertes WLAN betreibt kann NICHT auf Schadensersatz verklagt werden.
Unterlassung und Abmahnkosten können dagegen sehr wohl verlangt werden.
Dabei sollte nicht nur das WLAN verschlüsselt (WPA-2), sondern auch der Internetrouter per Passwort gesichert sein.
http://www.golem.de/1005/75078.html
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